Antragsverfahren
Förderrichtlinien
Grundlage des Antrags- und Förderverfahrens sind die Förderrichtlinien der Stiftung. Diese sollten vor der Antragstellung aufmerksam gelesen werden!
- zu den Förderrichtlinien
Antragstellung
Förderanträge werden ausschließlich über das Antragsportal der Stiftung entgegengenommen.
- Die Antragstellung per Mail, Post oder Fax ist nicht möglich!
Zugang zum Portal erhalten Sie über das Anklicken des Buttons „Antragsportal" (links oben). Nach erfolgreichem Absenden eines Antrages wird dessen Eingang automatisch per Mail bestätigt. Gesondert verschicken wir zudem eine Antragsübersicht in Form eines kompakten PDFs.
Fristen und Mittelvergabe
Für das Einreichen der Förderanträge gelten regelmäßig die folgenden Fristen:
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 31. Dezember
Über die Mittelvergabe entscheidet der Vorstand frühestens zwei Monate nach der jeweiligen Antragsfrist. Wir bemühen uns um eine zügige Zustellung der Förderentscheidungen per Post.