Anträge für 2023 und 2024

Bitte signalisieren Sie uns Ihr Interesse, künstlerisch ein Dotter-Konzert im Jahr 2025 oder 2026 gestalten zu wollen bzw. stellen Sie Ihre Förderanträge für die Jahre 2023 und 2024 nach folgenden Fristregelungen:

Dotter-Konzerte 2025: Bis zum 30.06.2023

Dotter-Konzerte 2026: Bis zum 30.06.2024

Förderkonzerte 2023 und 2024: Bitte orientieren Sie sich an den Antragsfristen

Für das Einreichen der Förderanträge gelten die folgenden Fristen:

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 31. Dezember

Über die Annahme eines Förderkonzerts entscheidet das Gremium Kunst und Kultur in Rücksprache mit dem Vorstand frühestens sechs Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist. Wir bemühen uns um eine zügige Zustellung der Förderentscheidungen per E-Mail.

Nach dem jeweiligen Stichtag eingehende Anträge können erst im folgenden Quartal berücksichtigt werden. Sie erhalten vom Antragsportal eine automatische Eingangsbestätigung.

Für Dotter-Konzerte nehmen Sie bitte mit dem Stellvertretenden Geschäftsstellenleiter Kultur Steffen Meder unter s.meder (@) dotter-stiftung.de oder unter Tel. 06151 / 1369 542 Kontakt auf. Für Förderkonzerte wählen Sie bitte den Weg über das Antragsportal.

Bei Fragen zum Antragsportal bzw. zur Antragsstellung dort helfen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich weiter. Ansprechpartnerin hierfür ist Heidz Bittlingmaier, Tel. 06151 / 1369 550, konkrete Fragen zu den Dotter-Konzerten bzw. den Förderkonzerten beantwortet Steffen Meder. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Hier gelangen Sie zum Antragsportal.