Anträge für 2023 und 2024
Bitte signalisieren Sie uns Ihr Interesse, künstlerisch ein Dotter-Konzert im Jahr 2025 oder 2026 gestalten zu wollen bzw. stellen Sie Ihre Förderanträge für die Jahre 2023 und 2024 nach folgenden Fristregelungen:
Dotter-Konzerte 2025: Bis zum 30.06.2023
Dotter-Konzerte 2026: Bis zum 30.06.2024
Förderkonzerte 2023 und 2024: Bitte orientieren Sie sich an den Antragsfristen
Für das Einreichen der Förderanträge gelten die folgenden Fristen:
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 31. Dezember
Über die Annahme eines Förderkonzerts entscheidet das Gremium Kunst und Kultur in Rücksprache mit dem Vorstand frühestens sechs Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist. Wir bemühen uns um eine zügige Zustellung der Förderentscheidungen per E-Mail.
Nach dem jeweiligen Stichtag eingehende Anträge können erst im folgenden Quartal berücksichtigt werden. Sie erhalten vom Antragsportal eine automatische Eingangsbestätigung.
Für Dotter-Konzerte nehmen Sie bitte mit Katharina Büge unter k.buege (@) dotter-stiftung.de oder unter Tel. 06151 / 1369 542 Kontakt auf. Für Förderkonzerte wählen Sie bitte den Weg über das Antragsportal.
Bei Fragen zum Antragsportal bzw. zur Antragsstellung dort helfen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich weiter. Ansprechpartnerin hierfür ist Heidi Bittlingmaier, Tel. 06151 / 1369 550, inhaltliche Fragen zu den Dotter-Konzerten bzw. den Förderkonzerten beantwortet Katharina Büge. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.